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Der Weg zu Ihrem neuen BMW.
Wir helfen Ihnen herauszufinden, welcher Antrieb am besten zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt – ob Elektro, Plug-in-Hybrid, Benziner oder Diesel. Wir beraten Sie gerne und begleiten Sie zu Ihrem perfekten BMW und darüber hinaus.
DER EINFACHSTE WEG ZU IHREM SERVICETERMIN.
Mit der BMW Online-Terminvereinbarung kommen Sie so schnell und einfach wie nie zu Ihrem nächsten Servicetermin: Wählen Sie rund um die Uhr den gewünschten Service aus der Liste sowie den für Sie passenden Termin aus. Anschließend erhalten Sie eine verbindliche Bestätigung per E-Mail oder SMS. Zusätzlich können Sie sich einen automatischen Kalendereintrag inkl. Terminerinnerung auf Ihr Smartphone laden. Besonders bequem: Mit einem persönlichen Account brauchen Sie Ihre einmal hinterlegten Angaben beim nächsten Termin nicht erneut anzugeben. Buchen Sie jetzt bequem Ihren Servicetermin in unserem Onlineterminplaner, wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahren Sie mehr über uns.
Unser Familienunternehmen wurde 1933 von Walter und Anna Baum in Bad Neuenahr-Ahrweiler gegründet. Mittlerweile leitet der gelernte Kfz-Betriebswirt Michael Baum unser Team in dritter Generation.
Unsere größte Stärke ist die Bindung zu unseren Kunden. Die familiäre Atmosphäre unseres Autohauses genießen einige von Ihnen schon seit sie zum ersten Mal die Freude am Fahren für sich entdeckten. Daher sind wir als starker regionaler Partner neben unseren langjährigen und treuen Kunden vor Ort auch sehr stolz, dass unsere Kunden uns auch auf Entfernungen wie beispielsweise Köln, Düsseldorf, Bonn, Euskirchen, Frankfurt oder Koblenz weiterhin Ihren BMW anvertrauen.
An unseren mittlerweile drei Standorten finden Sie alles rund um die Produkte von BMW, BMW i und MINI. Auf der Heerstraße (Firmensitz) erleben Sie alle Neuheiten rund um die Automobile von BMW und BMW i und das dazu passende Zubehör. Zudem steht Ihnen unser Service-Team für Regelwartungen und alle übrigen Serviceleistungen an Ihrem BMW, BMW i oder MINI zur Verfügung.
Sie suchen aktuell keinen Neuwagen? Dann bietet Ihnen unser Gebrauchtwagenzentrum auf der Ringener Straße stets eine Vielzahl an geprüften BMW Gebrauchtwagen. Sollten Sie einmal nicht fündig werden, stehen Ihnen tausend sofort verfügbare Junge Gebrauchte Fahrzeuge der BMW AG zur Auswahl. Unsere Verkaufsberater finden mit Ihnen gerne das passende Modell. Oder Sie schicken uns direkt eine Anfrage zu Ihrem Wunschmodell unter baum-bmwjahreswagen24.de.
Unser Onllineshop www.baum-bmwshop24.de bietet Ihnen alles rund um Ihren BMW, BMW i oder MINI. In unserem ehemaligen Firmensitz aus den 60er Jahren befindet sich heute die Zentrale, in der alle Ihre Anfragen eingehen und umgehend bearbeitet werden. Außerdem werden von hier alle bestellten Artikel zu Ihnen nach Hause versand. Sind Sie also auf der Suche nach Originalteilen von BMW und MINI, dann sind Sie in unserem Onlineshop genau richtig. Wir bieten Ihnen alle Produkte zu fairen und günstigen Preisen an und richten uns bei der Lieferung ganz nach Ihnen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Lassen Sie sich von uns begeistern und genießen Sie die Freude am Fahren.
Ihre Familie Baum & Team.
Ihr Kontakt zu uns.
Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung) überlassen wurde.